Winterdienst Leistungen:

-          Schneeräumung und Eisbeseitigung nach den derzeit gültigen Bestimmungen der
           Gemeindereinigungssatzung.
-          Streuen der Verkehrsflächen mit Sand oder Salz zur Vermeidung von Schnee und
           Eisglätte (mehrmals täglich).
-          Entfernung des Streugutes zum Ende der Wintersaison.

Monatliche Pauschalpreise können erst nach Besichtigung Ihres Objektes vereinbart
werden.


Für ein kostenloses Angebot oder einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte unverbindlich das Kontaktformular aus, wir rufen Sie dann zurück.

Unser Winterdienst Service steht Ihnen in Augsburg und Augsburg-Land zur Verfügung.

Winterdienst Information:

Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer
Laut Ortsatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg bis 7 Uhr und dann von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den Öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu schaden kommt haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.

winterdienst