Steuerlich Absetzbar!


Privathaushalte können das Finanzamt an bestimmten privaten Rechnungen beteiligen. Die Regelung, wonach der Fiskus jährlich bis zu 600 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen zuschießt, wurde jetzt erweitert: Künftig gibt es zusätzlich Geld für Handwerkerrechnungen sowie für Betreuungskosten pflegebedürftiger Personen.

Um welche Dienstleistungen geht es?
Zu beachten ist, dass generell solche Dienstleistungen nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bei denen der Erwerb von Waren im Vordergrund steht. Das gilt auch für Arbeiten, mit denen etwas neu geschaffen wird, wie die Anlage eines Gartens.

Begünstigt werden beispielsweise
1. Rasen mähen,
2. Fenster putzen,
3. Teppich reinigen,
4. Wohnungsreinigung
5. Heizkörper Lackieren
6. Fenster & Türen Lackieren
7. Handwerksarbeiten (Reparaturarbeiten) im eigenen Haus.

Zwei wichtige Dinge sind zu beachten, um Geld vom Fiskus zu bekommen:

1. Die Rechnung muss belegt sein: Durch die Rechnung selbst und durch den Bankbeleg (Kontoauszug). Ein einfacher Vermerk: "bar bezahlt" reicht nicht!
2. Arbeitsleistung und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Denn nur die Arbeitskosten können geltend gemacht werden.

 

service